Fahrradfahrer im Verkehr

Im Verkehr ist das Fahrrad nicht mehr wegzudenken. Es ist Umweltfreundlich, sparsam und für den eigenen Körper ein gesundes Fortbewegungsmittel. Allerdings müssen auch Fahrradfahrer Verkehrsvorschriften beachten. Als Radfahrer im Verkehr muss man sich so verhalten das kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

Zu den Risikogruppen im Verkehr zählen die relativ ungeschützten Radfahrer. Es sollte möglichst weit rechts und hintereinander gefahren werden. Kinder die das 8. Lebensjahr noch nicht erreicht haben müssen den Gehweg benutzen. Vom 8. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Fahrräder den Gehweg benutzen. Speziell ausgezeichnete Radwege im Verkehr unterliegen der Benutzungspflicht und müssen vom Radverkehr benutzt werden.

Sind Radwege vorhanden die nicht speziell beschildert sind so dürfen sie wahlweise benutzt werden. Im Bereich von Tempo 30 Zonen können Einbahnstrassen für Radfahrer in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden. An Gleichberechtigten Kreuzungen gilt Rechts vor Links. Das Fahrrad bzw. das Moutainbike sollte technisch einwandfrei sein. Was Pflicht ist am Fahrrad regelt der Paragraf 67 a der StvZO ( Strassenvekehrszulassungsordnung ).


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